Die Möglichkeit, eine private Krankenvollversicherung abzuschliessen besteht, wenn bestimmte, im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) genannte, Voraussetzungen erfüllt werden. Folgende Personenkreise können sich privat versichern:
1. Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse können sich jederzeit für die private Krankenversicherung entscheiden. Das betrifft alle Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (47.250 Euro p.a. in 2006). Sie können entscheiden, ob sie sich freiwillig bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse weiterversichern oder ob sie sich privat versichern wollen.
Bei der Frage, wann das Einkommen die Pflichtgrenze überschreitet, zählen nicht nur die 12 Monatsgehälter, sondern auch die weiteren regelmäßig gewährten Bezüge, z.B. das 13. Monatsgehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Entgelte für vertraglich geschuldete Bereitschaftsdienste, Überstundenpauschalen, die vermögenswirksamen Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz, nicht aber die Arbeitnehmersparzulage.
Arbeitnehmer, die im Laufe eines Jahres mit ihrem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt die Pflichtgrenze überschritten haben, scheiden mit Ablauf des 31.12. aus der Krankenversicherungspflicht aus. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie mit ihrem Gehalt auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze des folgenden Jahres von dessen Beginn an überschreiten.
Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 wegen Überschreitens der damals geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren und eine private substitutive Krankenversicherung hatten gilt die Versicherungspflichtgrenze von 42.750 Euro p.a.
2. Selbständige können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat krankenversichern. Web-Tipp der Redaktion: Absicherung der Selbständigkeit
3. Beamte (Einkommensunabhängig) Beamte erhalten vom Arbeitgeber eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Nach den Vorschriften des Bundes und der meisten Länder deckt sie für den Berechtigten 50 % der Aufwendungen (70 % im Ruhestand), für Ehegatten 70 % und für Kinder 80 %. Die private Krankenversicherung bietet auf die Beihilfe abgestimmte Quotentarife zu günstigen Beiträgen und ist der systemgerechte Versicherungsträger.
Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 wegen Überschreitens der damals geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren und eine private substitutive Krankenversicherung hatten gilt die Versicherungspflichtgrenze von 42.750 Euro p.a.
Diese beiden Jahresarbeitsentgeltgrenzen werden jährlich an die durchschnittliche Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst.