Für Versicherte in der privaten Krankenversicherung ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nach Vollendung des 55. Lebensjahres grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht beim Bezug von Arbeitslosengeld II:
Hier entsteht Versicherungspflicht auch nach dem 55. Lebensjahr. Die private Krankenversicherung bietet für Personen, die nicht mehr versicherungspflichtig werden und in der privaten Krankenversicherung bleiben müssen, mit dem Standardtarif einen entsprechenden Sozialtarif an.