Befreiung der Krankenversicherungspflicht

Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht immer dann, wenn bestimmte im SGB V genannte Voraussetzungen erfüllt werden. In einigen im Folgenden genannten Fällen ist eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht möglich. Dafür ist ein Antrag bei einer Krankenkasse erforderlich, der innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht zu stellen ist. Weiterlesen