Unterschiede in den Leistungen

Der Leistungsumfang eines privaten Krankenversicherungsvertrages wird bei Vertragsabschluss vom Versicherungsnehmer bestimmt. Der Leistungsumfang kann während der Vertragslaufzeit nicht vom Versicherungsunternehmen gekürzt werden. Im Gegensatz dazu sind Leistungskürzungen und Erhöhungen der Eigenbeteiligungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung an der Tagesordnung. (zuzahlung für Brille, Praxisgebühr, Pauschalbeträge bei Zahnersatz, zuzahlungen bei Medikamenten, zuzahlungen bei stationärer Behandlung).

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