| Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung* |
Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung** |
| Ambulant: | |
| Behandlung durch einen Kassenarzt | individuelle Behandlung als Privatarzt |
| Keine Erstattung von Heilpraktikerleistungen | Erstattung von Heilpraktikerleistungen |
| Praxisgebühr 10 Euro/Quartal (entfällt bei Vorsorgeuntersuchungen oder Überweisungen) | Keine Zuzahlung in dieser Form |
| ggf. hohe Zuzahlungen von Arzneimittel | Erstattung der Kosten für medizinisch notwendige Arzneimittel |
| keine Leistungen für Sehhilfen | Leistungen für Brille und Kontaktlinsen |
| Stationär: | |
| Unterbringung im Mehrbettzimmer | Unterbringung im Einbettzimmer |
| Keine Übernahme der Kosten, wenn das Krankenhaus frei gewählt wird | Frei Krankenhauswahl |
| Keine Arztwahl | Behandlung durch Arzt des Vertrauens, auf Wunsch auch durch den Chefarzt |
| Zuzahlung von 10€ pro Tag stationärer Behandlung, bis zu 280€ pro Jahr | keine Zuzahlung |
| Zahnersatz: | |
| Pauschalerstattung bei Zahnersatz; hohe Selbstbeteiligung | Zahnersatz ist je nach Tarif versichert; die Höhe der Leistung wählt der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss |
* Stand Mai 2006. Erfahrungsgemäß wird der Leistungskatalog permanent gekürzt, bzw. Eigenleistungen des Versicherten von Zeit zu Zeit erhöht. Eine derartige Unterhöhlung des Versicherungsschutzes bleibt Ihnen bei der privaten Krankenversicherung erspart. Hier leistet der Versicherer das, was bei Vertragsschluss vereinbart wurde.
**Zu beachten ist, dass sich die Leistungen in der PKV je nach Tarif des anbietenden Unternehmens unterscheiden können. Ein Vergleich zwischen den Versicherungsleistungen in der privaten Krankenversicherung ist deshalb unverzichtbar.