Leistungsvergleich gesetzliche und private Krankenversicherung

Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung*
Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung**
Ambulant:
Behandlung durch einen Kassenarzt individuelle Behandlung als Privatarzt
Keine Erstattung von Heilpraktikerleistungen Erstattung von Heilpraktikerleistungen
Praxisgebühr 10 Euro/Quartal (entfällt bei Vorsorgeuntersuchungen oder Überweisungen) Keine Zuzahlung in dieser Form
ggf. hohe Zuzahlungen von Arzneimittel Erstattung der Kosten für medizinisch notwendige Arzneimittel
keine Leistungen für Sehhilfen Leistungen für Brille und Kontaktlinsen
Stationär:
Unterbringung im Mehrbettzimmer Unterbringung im Einbettzimmer
Keine Übernahme der Kosten, wenn das Krankenhaus frei gewählt wird Frei Krankenhauswahl
Keine Arztwahl Behandlung durch Arzt des Vertrauens, auf Wunsch auch durch den Chefarzt
Zuzahlung von 10€ pro Tag stationärer Behandlung, bis zu 280€ pro Jahr keine Zuzahlung
Zahnersatz:
Pauschalerstattung bei Zahnersatz; hohe Selbstbeteiligung Zahnersatz ist je nach Tarif versichert; die Höhe der Leistung wählt der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss

* Stand Mai 2006. Erfahrungsgemäß wird der Leistungskatalog permanent gekürzt, bzw. Eigenleistungen des Versicherten von Zeit zu Zeit erhöht. Eine derartige Unterhöhlung des Versicherungsschutzes bleibt Ihnen bei der privaten Krankenversicherung erspart. Hier leistet der Versicherer das, was bei Vertragsschluss vereinbart wurde.

**Zu beachten ist, dass sich die Leistungen in der PKV je nach Tarif des anbietenden Unternehmens unterscheiden können. Ein Vergleich zwischen den Versicherungsleistungen in der privaten Krankenversicherung ist deshalb unverzichtbar.

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