Einkommensgrenzen 2012 machen PKV-Wechsel schwieriger

Am Anfang des laufenden Jahres wurden die Einkommensgrenzen für den Wechsel in die private Krankenversicherung abgesenkt. Doch für das kommende Jahr sollen diese Wohltaten ein Ende haben. Sowohl die Beitragsbemessungsgrenze als auch die Versicherungspflichtgrenze sollen wieder angehoben werden. Weiterlesen

Beitragserhöhung PKV: Leichter Wechsel durch Sonderkündigungsrecht

Auch die private Krankenversicherung wird teurer. Einige privat Versicherer, darunter die Marktführer DKV und Debeka, haben Beitragserhöhungen um bis zu zehn Prozent angekündigt. Privat Versicherte haben ein Sonderkündigungsrecht und können noch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Weiterlesen

Vereinfachter Wechsel in die private Krankenversicherung

Erst unter der vergangenen großen Koalition mit Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt wurden die Regelungen zum Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung geändert. Die amtierende schwarz-gelbe Bundesregierung will dies nun bis zum Jahresbeginn 2011 so reformieren, dass ein Wechsel wieder einfacher wird. Weiterlesen

Krankenkassenbeiträge: Private Krankenversicherung als Ausweg

Aufgrund der geplanten Beitragserhöhung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im kommenden Jahr gewinnt die private Krankenversicherung (PKV) an Attraktivität. Die PKV wird damit vor allem für freiwillig Versicherte wieder eine attraktive Alternative. Ein höheres Leistungsangebot und individuelle Tarife locken gesetzlich Versicherte. Weiterlesen

Beitragsberechnung

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung orientieren sich nicht am Einkommen. Sie werden individuell kalkuliert und richten sich nach Gesundheitszustand und Lebensalter bei Eintritt in die Versicherung, nach dem Geschlecht und dem Umfang der abgesicherten Leistungen.

Bei der Berechnung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung wird das monatliche Einkommen zu Grunde gelegt.

Leistungsvergleich gesetzliche und private Krankenversicherung

Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung*
Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung**
Ambulant:
Behandlung durch einen Kassenarzt individuelle Behandlung als Privatarzt
Keine Erstattung von Heilpraktikerleistungen Erstattung von Heilpraktikerleistungen
Praxisgebühr 10 Euro/Quartal (entfällt bei Vorsorgeuntersuchungen oder Überweisungen) Keine Zuzahlung in dieser Form
ggf. hohe Zuzahlungen von Arzneimittel Erstattung der Kosten für medizinisch notwendige Arzneimittel
keine Leistungen für Sehhilfen Leistungen für Brille und Kontaktlinsen
Stationär:
Unterbringung im Mehrbettzimmer Unterbringung im Einbettzimmer
Keine Übernahme der Kosten, wenn das Krankenhaus frei gewählt wird Frei Krankenhauswahl
Keine Arztwahl Behandlung durch Arzt des Vertrauens, auf Wunsch auch durch den Chefarzt
Zuzahlung von 10€ pro Tag stationärer Behandlung, bis zu 280€ pro Jahr keine Zuzahlung
Zahnersatz:
Pauschalerstattung bei Zahnersatz; hohe Selbstbeteiligung Zahnersatz ist je nach Tarif versichert; die Höhe der Leistung wählt der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss

* Stand Mai 2006. Erfahrungsgemäß wird der Leistungskatalog permanent gekürzt, bzw. Eigenleistungen des Versicherten von Zeit zu Zeit erhöht. Eine derartige Unterhöhlung des Versicherungsschutzes bleibt Ihnen bei der privaten Krankenversicherung erspart. Hier leistet der Versicherer das, was bei Vertragsschluss vereinbart wurde.

**Zu beachten ist, dass sich die Leistungen in der PKV je nach Tarif des anbietenden Unternehmens unterscheiden können. Ein Vergleich zwischen den Versicherungsleistungen in der privaten Krankenversicherung ist deshalb unverzichtbar.