Das 2008 in Kraft getretene neue Versicherungsgesetzt dient vor allem zur Verbesserung der Rechte des Endverbrauchers. Das Versicherungsgesetzt (VVG) bildet die Basis aller Versicherungen und enthält die wesentlichen Grundsätze für Verbraucher und Versicherungsunternehmen. Eine wesentliche Änderung ist die Informationspflicht gegenüber dem Verbraucher, welches grundlegend besagt, dass der Versicherer den Kunden umfangreich über die abzuschließende Versicherung informiert und auch sämtliche Informationen sowie die allgemeinen Geschäftsbedinungen der Versicherung (AGB) dem Kunden persönlich aushändigt. Außerdem muss das gesamte Beratungsgespräch dokumentiert werden, dies geschieht mittels einen speziellen Bogens des Versicherungsunternehmens, welches ähnlich wie eine to do Liste aufgebaut ist. Sofern der Versicherte nachweisen kann, dass dieser Informationspflicht seitens des Versicherungsunternehmens nicht korrekt nachgegangen wurde, kann der Vertrag auch noch im Nachhinein als ungültig erklärt werden.
Eine weitere Änderung ist die Möglichkeit des Widerrufs und die Widerrufsfrist. Für die Verbraucher besteht die Möglichkeit ohne eine Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen den Versicherungsvertrag zu wiederrufen, bei Lebensversicherungen besteht sogar 30 Tage nach Abschluss die Wiederrufsmöglichkeit. Der Wiederruf ist vor allem wegen den zahlreichen Haustürgeschäften ermöglicht worden, denn hier haben oftmals unwissende Menschen Versicherungen abgeschlossen, welche gar nicht benötigt werden.
Das neue Versicherungsgesetzt beinhaltet natürlich noch weitere Punkte, die hier aufgeführten zeigen aber deutlich, dass das neue Gesetzt eine Verbesserung für den Verbraucher bietet. Man sollte dennoch weiterhin sich genauestens vor dem Abschluss einer Versicherung informieren, die Möglichkeit des Widerrufes sollte nicht als Versicherung gegen unüberlegte Geschäfte gesehen werden.