Verfassungsrechtliche Bedenken bei der Gesundheitsreform

Im mitberatenden Rechtsausschuss sind am Mittwochvormittag – teilweise massive – Bedenken geäußert worden, ob die gefundenen Regelungen zur Gesundheitsreform einer Prüfung auf ihre Verfassungsmäßigkeit standhalten. Ein Votum darüber will der Ausschuss in der vierten Kalenderwoche Woche abgeben.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), ein Staatssekretär aus dem Innenministerium und ein Vertreter des Gesundheitsressorts äußerten gemeinsam die Überzeugung, dass die Regelungen verfassungsfest sind. Der Ausschussvorsitzende Andreas Schmidt (CDU/CSU) sagte zum Abschluss der Diskussion, es gebe “kein Mikroskop, an dem man erkennen könnte, ob eine Sache verfassungsgemäß ist oder nicht”. Vor allem entzündete sich die Diskussion an der Frage, ob die Privatversicherungen (PKV) gezwungen werden könnten, Personen ohne vorherige Krankheitsprüfung zum so genannten Basistarif, der in etwa dem Höchstsatz einer gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, aufzunehmen. Insbesondere aus den Reihen der CDU/CSU wurde dies unter Hinweis, dass die schon jetzt privat Krankenversicherten Nachteile dadurch erleiden würden, bezweifelt.

Zypries meinte, höchstens 300.000 Personen würden nach Berechnungen ihres Ministeriums den neuen Tarif in Anspruch nehmen. Denen stünden mehrere Millionen Privatversicherte gegenüber – die Belastungen für sie dürften nach Zypries’ Meinung relativ gering sein. Im Übrigen rechne sie, indem die Frist für den Wechsel in die PKV auf sechs Monate verkürzt wurde, mit einer überschaubaren Zahl.

Die Union erwiderte, für Versicherte, die den Basistarif nicht mehr zahlen könnten, sei vorgesehen, dass nur noch der halbe Beitragssatz bezahlt werden müsse. Und wenn auch das nicht mehr gehe, würde der Beitrag analog zum Sozialhilfesatz sich nur noch auf 125 Euro belaufen. Hiervon seien die übrigen PKV-Versicherten betroffen. Der Berichterstatter der Union problematisierte auch die geplante Zuzahlung des Gesetzgebers für die mitversicherten Kinder. Dieser Zuschuss würde in diesem Jahr 1,6 Milliarden Euro betragen. Die Bundesregierung erwiderte auf die Frage, ob eine Gleichbehandlung von Kindern in der PKV vorgesehen sei, die Leistungen seien für versicherungsfremde Leistungen vorgesehen, die von den privaten Versicherungsunternehmen nicht mitgetragen würden. Als Beispiel nannte sie das Mutterschaftsgeld, die beitragsfreie Versicherung während des Erziehungsurlaubs und Leistungen rund um die Schwangerschaft.

Auf die Frage aus der SPD, welchen Zeitraum die Bundesregierung für die weitere Entwicklung veranschlagt habe, antwortete der Staatssekretär des BMI, er wolle da keine Prognose abgeben. Die Bundesjustizministerin hatte zu Beginn der Diskussion betont, es sei aus ihrer Sicht ein Gewinn, dass es nunmehr eine Versicherungspflicht für alle Menschen in Deutschland geben solle. Ziel des Gesetzgebers sei es, einen bezahlbaren Versicherungsschutz für alle Bürgerinnen und Bürger einzuführen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundestags vom 17.11.2007 hib 011/2007

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.