Nicht nur der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung wird 2007 angehoben. Auch der durchschnittliche Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird sich verändern. Die Senkung des Beitrages in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung wird somit faktisch aufgehoben.
Ab 1.Januar 2007 gelten folgende Beitragssätze:
| Sozialversicherungssparte | Beitragssatz 2007 | Beitragssatz 2006 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Durchschnittlicher Beitragssatz in der Krankenversicherung: | 14,8 Prozent *) | 14,3 Prozent | +0,5 Prozentpunkte |
| Pflegepflichtversicherung: | 1,7 Prozent | 1,7 Prozent | unverändert |
| Pflegepflichtversicherung für Kinderlose: | 1,95 Prozent **) | 1,95 Prozent | unverändert |
| Rentenversicherung: | 19,9 Prozent | 19,5 Prozent | +0,4 Prozentpunkte |
| Arbeitslosenversicherung: | 4,2 Prozent | 6,5 Prozent | -2,3 Prozentpunkte |
*) Die Angabe zum Durchschnittsbeitragssatz für das Jahr 2007 in der gesetzlichen Krankenversicherung beruht auf einer Schätzung des Bundesgesundheitsministeriums. Von den 14,8 Prozent tragen die Arbeitnehmer 0,9 Prozent allein; die restlichen 13,9 Prozent werden je zur Hälfte auf die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber aufgeteilt.
**) Der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung für Kinderlose beträgt 1,95 Prozent. Davon trägt der Arbeitnehmer 1,1 Prozent. Der Arbeitgeber übernimmt 0,85 Prozent.
Alle Angaben ohne Gewähr
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