Die Deckung der Beiträge des neu einzuführenden Basistarifs kann dazu führen, dass Teile der Behandlungskosten nicht gedeckt werden können. Um das zu vermeiden, soll die private Krankenversicherung (PKV) einen Finanzausgleich einführen, der für eine gleichmäßige Verteilung der Kosten auf alle Unternehmen der privaten Krankenversicherung sorgen soll. An der Finanzierung sollen sich auch die privat Krankenversicherten beteiligen, die bisher in der Krankheitskostenvollversicherung versichert sind. Weiterhin soll ein unternehmensübergreifender Risikostrukturausgleich eingeführt werden.
Mit der Einführung des Basistarifes müssen die privaten Krankenversicherungen zukünftig mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Verhandlungen über die Höhe der Arzthonorare führen. Bisher sind die kassenärztlichen Vereinigungen nur für die gesetzlich Krankenversicherten zuständig. Die Honorare sollen mindestens denen der Ersatzkassen entsprechen.