Für das Jahr 2008 ergeben sich Änderungen bei der Höhe der Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze erhöhen sich hierbei, dies betrifft sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung.
Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung werden bis zu einem Betrag von 43.200 Euro Jahresbruttoeinkommen erheben, diese Grenze gilt auch für die Pflegeversicherung.
Die Versicherungspflichtgrenze (die Grenze bis zu der man pflichtversichert in der GKV ist) erhöht sich auf 48.150 Euro.
Nur wer mehr verdient hat die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung zu wechseln, darunter besteht jedoch die Möglichkeit der Krankenzusatzversicherung.
Ein Krankenversicherung Vergleich lohnt hier vor allem zum Jahreswechsel.