Versicherungspflichtgrenze 2007 und Beitragsbemessungsgrenze 2007 in der Krankenversicherung

Vorläufige Information zur Beitragsbemessungsgrenze und zur Versicherungspflichtgrenze 2007 in der Krankenversicherung:

Versicherungspflichtgrenze 2007

Die Versicherungspflichtgrenze 2007 (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt voraussichtlich 47700 Euro (Bruttojahresgehalt), das entspricht einem Bruttomonatsgehalt in Höhe von 3975 Euro. Liegt der Bruttoverdienst eines versicherten Arbeitnehmers über dieser Grenze, kann er sich privat krankenversichern (sofern er drei Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze lag).

Beitragsbemessungsgrenze 2007

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Einkommensgrenze, bis zu der die gesetzliche Krankenversicherung ihren Beitrag maximal berechnen. Hier erfolgt im Jahr 2007 keine Anpassung. Die Grenze liegt unverändert bei einem Bruttojahresgehalt von 42750 Euro (monatlich 3562,50 euro brutto).

Angaben ohne Gewähr

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