Einigung bei Gesundheitsreform: Krankenversicherungspflicht für alle Bundesbürger

Nach monatelangem Streit bei den noch offenen Punkten in der Gesundheitsreform konnten sich in der Nacht zum Freitag die Koalitionspartner SPD und CDU/CSU auf wesentliche Punkte bei der Einführung der Gesundheitsreform einigen.

Alles war von dem Bemühen geleitet, dass wir zu einer Einigung erlangen, unterstrich Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Erstmals seit Jahren gebe es für die Versicherten keine Leistungskürzungen und Zuzahlungserhöhungen. Medizinische Versorgung werde dort, wo es notwendig ist, sogar ausgebaut.

Wichtige Punkte bei der Einigung zur Gesundheitsreform:

Allgemeine Krankenversicherungspflicht

Einführung einer allgemeinen Versicherungspflicht: Zukünftig muss sich jeder – zu bezahlbaren Beiträgen – versichern. Damit wird erstmals in der deutschen Sozialgeschichte niemand mehr ohne Krankenversicherungschutz sein.

Basistarif in der PKV

Die private Krankenversicherung (PKV) muss ab dem 1. Januar 2009 einen Basistarif anbieten. Dieser steht jedem Neuversicherten in der PKV offen.

Für bereits privat Versicherte erfolgt eine zeitlich befristete Öffnung des Basistarifs von sechs Monaten. Bereits ab dem 1. Juli dieses Jahres können alle Nichtversicherten bereits den Basistarif in Anspruch nehmen. Ansonsten tritt er ab 1. Januar 2009 in Kraft.

Der Basistarif orientiert sich am Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Leistungsumfang des Basistarifs ist bei allen Anbietern gleich und wird durch die Pflichtleistungen der GKV definiert. Der Beitrag für den Basistarif darf den durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten. Spezielle Regelungen schätzen die Versicherten im Falle von Bedürftigkeit vor finanzieller Überforderung.

Der Basistarif tritt neben die bestehenden Tarife. Er kann mit Zusatzversicherungen kombiniert werden.

Es gilt der Kontrahierungszwang. Damit ist die PKV ist verpflichtet, mit denjengen, die die Voraussetzungen erfüllen, einen Vertrag über den Basistarif abzuschließen. Eine Risikoprüfung ist verboten, die Prä¤mien dürfen sich also nur aufgrund von Alter und Geschlecht unterscheiden.

Mitnahmemöglichkeit (Portabilität) der Alterungsrückstellungen

Innerhalb der PKV wird die Portabilität (Übertrag- oder Mitnehmbarkeit) der Altersrückstellungen auf der Grundlage des Basistarifs eingeführt. Das erleichtert den PKV-Versicherten den Wechsel.

Konvergenzklausel

Bei der so genannten Konvergenzklausel soll noch am Freitag mit dem Bundesversicherungsamt eine Lösung gefunden werden. Im Grundsatz bleibe es bei den Festlegungen des Eckpunktepapiers, betonte die Bundesgesundheitsministerin. Die Konvergenzklausel gewährleistet, dass aus keinem Bundesland durch den geplanten Gesundheitsfonds jährlich mehr als 100 Millionen Euro in andere Bundesländer abfließen.

Insolvenzrecht

Auch das Insolvenzrecht für Krankenkassen wird noch mit den Ländern besprochen. Einigkeit bestehe darüber , dass alle Krankenkassen in Zukunft insolvenzfähig sein sollen, so die Ministerin. Auch deshalb sollen für die Altersrückstellungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Übergangsregelungen geschaffen werden.

Die abschließende Beratung im Bundestag ist für den 2. Februar 2007 geplant. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 16. Februar über die Reform abstimmen. Am 1. April soll die Reform in Kraft treten.

Quelle: bundesregierung.de

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