Nach einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken vom Mittwoch darf der umstrittene Anbieter DocMorris sein Deutschlandgeschäft von einer Filiale in Saarbrücken aus betreiben. Das Gericht hatte den Antrag einer niedergelassenen Apothekerin zurückgewiesen, die im Juni ausgesprochene Betriebserlaubnis aus Wettbewerbsgründen zu kassieren.
Ralf Däinghaus, Gründer und Geschäftsführer von Doc Morris: “Für uns ist es sehr wichtig, dass die Gerichte erkannt haben, dass unsere Rechtsauffassung genau die richtige ist. Für unsere Kunden bedeutet das, dass wir die günstigen Arzneimittelpreise, die wir bisher aus Holland geboten haben, jetzt auch aus Deutschland anbieten können. Für uns bedeutet das, dass wir, nachdem wir das Versandhandelsverbot geknackt haben 2004, jetzt auf dem Weg sind, uns näher an unsere Kunden heranzubewegen, und von Deutschland aus unsere Kunden bedienen dürfen.” Quelle: n-tv.de