Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin äußert Bedenken über die Beschlüsse zur Gesundheitsreform. Die geplante Einführung eines Basistarifes in der privaten Krankenversicherung (PKV) stoße gegen Europarecht.
Auslöser der Kritik ist der Leistungsumfang des Basistarifes, der sich im Leistungsumfang eng an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) orientieren soll. Eine Regel, wonach der privaten Versicherungswirtschaft der Versicherungsumfang ihrer Tarife vorgeschrieben werden soll, sei nicht mit dem europäischen Recht vereinbar. Auch die Bezahlung der Ärzte soll für im Basistarif versicherte Privatpatienten ähnlich sein wie bei den gesetzlichen Kassen.
Quelle: FTD