Wer einmal einen Antrag für den Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV) ausgefüllt hat, kennt die Details, nach denen ganz besonders im Rahmen der Gesundheitsfragen gefragt wird.
Füllt man all diese Fragen vollständig aus, hat der Versicherer oftmals ein besseres Bild über den Gesundheitszustand des Kunden, als dieser selbst. Bislang konnten die Versicherer zur Klärung des Wahrheitsgehalts dieser Angaben die behandelnden Ärzte des Kunden auch ohne dessen Einwilligung befragen und schon bei kleinen Fehlern die Versicherung verweigern. Mit dem neuen Versicherungsrecht ändert sich diesbezüglich einiges für den Verbraucher. So kann eine private Krankenversicherung ihrem Kunden nicht mehr den kompletten Vertrag kündigen, nur weil er die Angabe einer einzelnen Erkrankung oder Behandlung vergessen hat.
Dies ist nur noch dann möglich, wenn der Kunde Angaben verschwiegen oder falsch gemacht hat, die ganz konkret erfragt wurden, etwa in der Art: Waren Sie innerhalb der letzten drei Jahre wegen Rückenbeschwerden in Behandlung? Auch die bislang übliche Nachmeldung von Erkrankungen nach Absenden des Versicherungsantrags entfällt nunmehr. Vielmehr muss die Versicherung jetzt konkret nachfragen, wenn sie derartige Änderungen des Gesundheitszustandes erfahren will. Auch bei der Versäumnis, etwa einen Krankenhausaufenthalt rechtzeitig zu melden, gehen Kunden nicht mehr leer aus.
Zwar erfolgt dann nur noch eine anteilige Kostenübernahme, jedoch ist dies um Längen besser als die bisherige Leistungsverweigerung, die bei solchen Fällen an der Tagesordnung war. Auch die Tatsache, dass eine private Krankenversicherung bislang ohne Zustimmung des Kunden bei dessen Ärzten Erkundigungen über den Gesundheitszustand und erfolgte Behandlungen einholen konnte, ist mit dem neuen Versicherungsrecht vom Tisch.
Nun muss der Kunde vor einer solchen Anfrage seine Zustimmung geben, was ihm einen wesentlich besseren Überblick darüber verschafft, wo und was sein Versicherer anfragt. Auch das bisherige Policenmodell ist nun Schnee von gestern. Jetzt müssen die Versicherungen dem Kunden den vollständigen Vertrag samt Klauselwerk und AGB schon vor seiner Unterschrift unter dem Versicherungsantrag aushändigen. Sie sehen, das neue Versicherungsrecht bringt eine Menge Verbesserungen für Kunden mit sich, man muss sie nur nutzen.