Der Standardtarif der PKV

Auch die private Krankenversicherung bietet für Personen mit einem weniger hohen Einkommen eine Möglichkeit zum Eintritt in die Versicherung mit einem besonderes attraktiven Tarif. Dabei ist der monatlich zu zahlende Beitrag begrenzt, jedoch ist dieser so genannte Standardtarif nur bestimmten Personengruppen vorbehalten.

Die Versicherungsleistung ist im Großen und Ganzen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu vergleichen, jedoch müssen die Leistungen natürlich nicht identisch miteinander sein.Der Standardtarif wird häufig von Beamten, welche in den Genuss der Behilfsleistung des Arbeitgebers kommen, abgeschlossen. Beamte und deren Familienangehörige bekommen in der Regel, je nach Dienstgrad und Beschäftigung, einen bestimmen Prozentsatz der Krankheitskosten erstattet, werden beispielsweise 70% vom Arbeitgeber ( Bund bzw. Land) übernommen, so werden die restlichen 30 % über die private Versicherung abgeschlossen und somit im Ernstfall abgedeckt.

Ein weiterer Vorteil ist die weitestgehende Beitragsgarantie, der Versicherungsbeitrag darf in der Regel nicht den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung übersteigen.

Der Standardtarif ist wie angesprochen für Beamte nutzbar, zudem besteht die Möglichkeit für Personen über 55 Jahren, deren Einkommen unter der Jahresentgeltgrenze liegt, jedoch aber ein Versicherungsverhältnis von mindesten 10 Jahren in einer privaten Krankenversicherung besteht, sich im Standardtarif zu versichern. Für Personengruppen mit einem Alter über 65 Jahren entfällt die Bedingung bezüglich der Jahresentgeltgrenze, weiterhin gilt jedoch die Voraussetzung eines mindestens 10 jährigen Versicherungsverhältnisses in einer PKV.

Wichtig ist jedoch, dass man vor allem den Arzt über die Versicherung im Standardtarif informiert, da andere Abrechnungsvorschriften im Vergleich zur üblichen PKV gelten. In der Regel ist der Versicherte deshalb sogar verpflichtet, den Arzt über das Versicherungsverhültnis im Standardtarif zu informieren.

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