Gesetzlich Versicherte können ihre Versorgung im Krankheitsfall durch verschiedene private Zusatzversicherungen verbessern:
Eine Krankenhauszusatzversicherung übernimmt die Kosten für privatärztliche Behandlung und eine bessere Unterbringung. Der einheitliche Pflegesatz für alle Patienten umfasst Pflege, Mahlzeiten und Unterbringung im Mehrbettzimmer. Für die Nutzung von Ein- oder Zweibettzimmern, zum Beispiel mit Dusche, Fernseher und Telefon, berechnen die Krankenhäuser Zuschläge. Diese Annehmlichkeiten lassen sich über die private Krankenhauszusatzversicherung finanzieren. Bei stationärer Behandlung können Sie Chefarztbehandlung frei wählen.
Eine ambulante Zusatzversicherung schließt Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei werden oft Versicherungspakete angeboten, die z. B. den gesetzlichen Versicherungsschutz bei Zahnersatz aufstocken, Zuzahlungen zu Sehhilfen, Hörgeräten etc. leisten und auch Auslandsaufenthalte absichern.
Mit einer Krankenhaustagegeldversicherung wird für jeden Tag, den sich der Versicherte im Krankenhaus aufhalten muss, ein vereinbarter Geldbetrag ohne Kostennachweis und steuerfrei überwiesen. Damit lassen sich zusätzliche Kosten, die durch den Aufenthalt im Krankenhaus entstehen, abdecken.
Bei Arbeitsunfähigkeit erhalten gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse ein Krankengeld, das 70 % des Bruttoverdienstes und maximal 90 % des Nettoverdienstes beträgt. Die private Krankentagegeldversicherung kann die Differenz zum Einkommen ausgleichen. Der Beitrag hängt von der gewünschten Höhe des Tagegelds, dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherten sowie vom Beginn der Zahlung ab.