Krankheitskostenvollversicherung

Die private Krankheitsvollversicherung bietet individuellen Versicherungsschutz, indem sie die medizinischen Behandlungskosten umfassend deckt beziehungsweise Eigenleistungen oder Leistungen aus Beihilfen ergänzt. Sie ist die Alternative zur freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse und trägt im individuell vereinbarten Umfang die Kosten für medizinische Leistungen zur Behandlung von Krankheiten, Unfällen und Entbindungen. Privat Versicherte haben freie Wahl unter allen Ärzten und Krankenhäusern.

Der private Krankenversicherungsschutz gilt grundsätzlich europaweit, außerhalb Europas mindestens bis zu einem Monat. Bei längeren Aufenthalten kann die Geltungsdauer verlängert werden.

Privat Versicherte sind nicht von den gesetzlich verordneten Leistungskürzungen und Zuzahlungserhöhungen betroffen, wie sie der Gesetzgeber immer wieder bei Gesundheitsreformen vornimmt.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine private Vollversicherung zu gestalten: die 100 %-Sicherung mit und ohne Selbstbehalt. Dieser umfassende Schutz wird häufig mit einem frei gewählten Selbstbehalt an den Kosten ambulanter Behandlung verbunden. Dieser im Voraus bestimmte Betrag von zum Beispiel jährlich 400 Euro, 600 Euro oder mehr wird von der Summe der eingereichten Rechnungen abgezogen. Er bezeichnet den Teil der Behandlungskosten, den der Versicherte selber zu zahlen hat.

Die Kosten für zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen sowie für Zahnersatz übernimmt die private Krankenversicherung im Rahmen des jeweiligen Tarifs. Es können Tarife mit unterschiedlichen Erstattungsprozentsätzen gewählt werden. Ein Tarif mit z. B. 80 % Erstattung ist dabei etwas teurer als ein Tarif mit z. B. Nur 50 %.

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