Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung sichert das Einkommen während einer vorübergehenden krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Sie ermöglicht, alle weiterbestehenden persönlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Gesetzlich Versicherte stocken so ihr Krankengeld auf. Arbeitnehmer erhalten nach Beginn einer Krankheit noch sechs Wochen lang Lohn bzw. Gehalt vom Arbeitgeber, laut Tarif oder Arbeitsvertrag manchmal auch länger.

Vom vereinbarten Zeitpunkt an, bei Selbständigen und Freiberuflern auch vor der siebten Woche, wird das vereinbarte Tagegeld der Krankentagegeldversicherung gezahlt. Die Höhe des Tagegelds bestimmt der Versicherte selbst. Er kann so das volle Nettogehalt absichern. Die Krankentagegeldversicherung ist auch als Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte geeignet.

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