Anwartschaftsversicherung

Die Anwartschaftsversicherung bewahrt während der Zeit, in der Leistungsansprüche zum Beispiel gegenüber anderen Versicherungsträgern bestehen, gegen einen geringen Anwartschaftsbeitrag die Rechte aus einer Krankheitsversicherung. Beim Wiederaufleben der Leistungen sind entweder zwischenzeitlich aufgetretene Krankheiten in den Versicherungsschutz einbezogen (kleine Anwartschaft) oder zusätzlich auch Alterungsrückstellungen aufgebaut worden (große Anwartschaft). So sichern sich zum Beispiel Polizisten und Soldaten mit Anspruch auf freie Heilfürsorge die Vorteile einer rechtzeitig abgeschlossenen privaten Krankenversicherung.

Auch für arbeitslos gewordene Privatversicherte kann die Anwartschaftsversicherung interessant sein, denn Arbeitslose werden automatisch in den gesetzlichen Kassen versicherungspflichtig, wenn sie nicht bereits das 55. Lebensjahr vollendet haben. Dauert die Arbeitslosigkeit weniger als ein Jahr, so ist auch ohne Anwartschaftsversicherung ein Wiederaufleben des früheren privaten Versicherungsvertrags zu den alten Bedingungen möglich, wenn der Vertrag vorher bereits fünf Jahre ununterbrochen bestanden hat. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich bei Beginn der Arbeitslosigkeit von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen, sofern seit mindestens fünf Jahren ein privater Krankenversicherungsschutz besteht.

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