Die Techniker Krankenkasse (TK) war eine der ersten gesetzlichen Krankenkassen, die einen Wahltarif angeboten hat. Rund 7.000 Versicherte wählten seitdem den Tarif “TK privat Praxis”. Doch nun kann die TK den besonderen Tarif nicht mehr weiterführen.
Mit Wahltarif behandelt wie ein Privatpatient
Mit diesen Wahlleistungen sollten sich die Versicherten wie Privatpatienten fühlen und natürlich auch entsprechend behandelt werden. Zügige Terminvergabe und kürzere Wartezeiten im Wartezimmer haben den Tarif attraktiv gemacht. Doch nun gibt es den “TK privat Praxis” nicht mehr. Es waren offensichtlich zu viele Versicherte, die diese privilegierten Möglichkeiten nutzen wollten. Der Wahltarif wurde schlicht und einfach zu teuer. Hätte die Techniker Krankenkasse ihn weiterführen wollen, so hätten die Prämien stark erhöht werden müssen. Das aber sei nicht zumutbar gewesen, erklärte ein Sprecher der Krankenkasse.
GKV-Wahltarife in engen Grenzen
Die Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) unterliegen bestimmten Beschränkungen. Die Regelungen des Sozialgesetzbuches V bestimmen, dass sich ein Wahltarif selbst tragen muss. Die gesetzlichen Krankenkassen, die solche Tarife anbieten, müssen die Finanzierung ihrer Angebote offenlegen und überprüfen lassen. Wenn nun ein Versicherter in einem solchen Tarif versichert ist, kann er nichts gegen die Auflösung seines Tarifes tun. Wahltarife sind lediglich in den Satzungen der Krankenkassen festgeschrieben, sind aber kein Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs.
Grundsätzlich falsche Berechnung
Die privaten Krankenversicherer (PKV) sehen sich durch die Maßnahme der TK in ihrer Auffassung bestätigt. Sie waren von Anfang an gegen die Ansiedlung von Wahltarifen und Zusatzversicherungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Der PKV-Verband hält sie in dieser Umgebung für eine Fehlkonstruktion. Die gesetzlichen Krankenkassen können, so die Argumentation, solche Tarife nicht angemessen kalkulieren. Denn es gibt weder eine Gesundheitsprüfung noch Zuschläge für bereits bestehende Krankheiten. Die Gruppe der Versicherten in einem solchen Tarif ist sehr klein. Deshalb können wenige Patienten mit schweren Erkrankungen die Ausgaben sehr stark erhöhen, ohne dass ein Ausgleich möglich wäre.
PKV-Verband fordert klare Grenzen
Volker Leienbach ist der Direktor des PKV-Verbandes. Er hält die Wahltarife in der GKV für einen Fremdkörper, eine falsche Konstruktion. Abgesehen vom falschen kalkulatorischen Ansatz ist in seinen Augen eine völlig verfehlte Maßnahme. Der Markt der privaten Krankenversicherung, der in seiner Gesamtheit von einem gesunden Wettbewerb bestimmt wird, werde durch solche Maßnahmen nachhaltig gestört. Die gesetzlichen Krankenkassen könnten mit ihren sozialrechtlichen Vorteilen punkten. Deshalb erinnert Volker Leienbach die schwarz-gelbe Regierungskoalition an den Koalitionsvertrag. Dort ist festgeschrieben, dass es eine schärfere Abgrenzung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung geben soll. Der PKV-Verband verlangt weiterhin eine schnelle und effektive Umsetzung dieser Versprechungen.