Erst unter der vergangenen großen Koalition mit Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt wurden die Regelungen zum Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung geändert. Die amtierende schwarz-gelbe Bundesregierung will dies nun bis zum Jahresbeginn 2011 so reformieren, dass ein Wechsel wieder einfacher wird.
Derzeit gilt: Wer die Versicherungspflichtgrenze von monatlich 4.162,50 Euro bzw. 49.950 Euro jährlich drei Jahre in Folge überschritten hat, dem steht die Wahl zwischen einer freiwilligen Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse oder der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) offen. Die christlich-liberale Regierung möchte dies nun ändern: Ein vereinfachter Wechsel zur PKV soll bereits nach dem einmaligen Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze möglich sein. Ein konkreter Gesetzesentwurf liegt dazu allerdings noch nicht vor. Die Einkommensgrenze gilt nur für Angestellte. Beamte, Selbständige oder Freiberufler können unabhängig vom Einkommen in die private Krankenversicherung wechseln.
Die aktuelle Gesundheitsreform
Die geplante Änderung der Drei-Jahres-Regel ist nicht die erste Neuordnung des Gesundheitssystems unter der Regierung aus CDU/CSU und FDP. Lange Zeit waren die Themen der Kopfpauschale und der Neuordnung des Arzneimittelmarktes stark in den Medien vertreten. Entscheidet sich die Bundesregierung nun auch in diesem Bereich zu Gesetzesänderungen, bedarf es keiner Zustimmung durch den Bundesrat. Offenbar werden zwei Möglichkeiten diskutiert: Denkbar ist, dass die Versicherungspflichtgrenze von drei Jahre auf ein Jahr herabgesetzt wird. Dann wäre der Zustand vor der Reform von Ulla Schmidt wieder hergestellt. Allerdings ist auch im Gespräch, die Zeitgrenze komplett abzuschaffen. Dann würde das einmalige Überschreiten der monatlichen Versicherungspflichtgrenze von 4.162,50 Euro zum Wechsel ausreichen.
Freiwillig Versicherte profitieren
Kommt es zu den aus Regierungskreisen angekündigten Änderungen, könnten die gesetzlichen Krankenkassen vor großen Problemen stehen. Viele Versicherte mit einem hohen Einkommen und daher hohen Beitragszahlungen könnten durch eine einmalige Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze zur privaten Krankenversicherung wechseln. Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze lassen sich häufig auch freiwillig gesetzlich versichern. Speziell für diese Versichertengruppe sind die Tarife und häufig günstige Beiträge der privaten Krankenversicherung attraktiv.
Auch Vorteile für Selbstständige
Begrüßt werden wird diese Neuregelung auch von Selbstständigen, die ein neues Angestelltenverhältnis eingehen möchten. Derzeit fallen diese sofort wieder unter die Versicherungspflicht, auch wenn deren Einkommen weiterhin oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. In solchen Fällen muss die private Krankenversicherung gekündigt werden. Eine Rückkehr in die PKV für Angestellte ist gemäß der Drei-Jahresfrist frühestens nach diesem Zeitraum oberhalb der Versicherungspflichtgrenze möglich. Mit der Neuregelung könnte ein solcher Rückwechsel schneller erfolgen.
Anwartschaft zur privaten Krankenversicherung
Erleichtert wird die Rückkehr in die private Krankenversicherung durch eine sogenannte Anwartschaft. So könnten Selbständige, die ein Angestelltenverhältnis eingehen und somit unter die allgemeine Versicherungspflicht fallen, ohne erneute Gesundheitsprüfung zu den alten Tarifen in die private Krankenversicherung zurückkehren. Zu unterscheiden sind dabei allerdings die kleine und die große Anwartschaft, bei den jeweils unterschiedliche Konditionen bei der Rückkehr bestehen.