Die Bundesrepublik ist das einzige Land in der Europäischen Union, das noch kein einheitliches Krankenkassensystem hat. Als letztes europäisches Land haben die Niederlande vor drei Jahren das Gesundheitswesen vereinheitlicht und die verschiedenen Systeme zusammengelegt.
Wissenschaftler der Universität Fulda und der Hans-Böckler-Stiftung haben nun in einen Weg aufgezeigt, wie auch in Deutschland die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV) zusammengeführt werden könnten. Zunächst begründen die Wissenschaftler, warum das „duale System“ eigentlich nur Nachteile bringt. Beamte, Selbständige und Bezieher hoher Einkommen verlassen die GKV und wechseln zu den privaten Krankenversicherern. Junge und gesunde Singles verlassen das Solidarsystem, das dann nur noch die Kinderreichen, die chronisch Kranken und Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen versichert. Das Resultat: Hohe Kosten und Überversorgung bei der PKV, Finanznot und Unterversorgung, ja sogar Gesundheitsschäden auf Seiten der GKV.
Auf alle Fälle muss das Geschäftsmodell der PKV erhalten bleiben. Das gesamte Gesundheitssystem könnte aber so organisiert werden, dass für jede Krankenversicherung, egal ob gesetzlich oder privat, die gleichen Regeln und Wettbewerbsbedingungen gelten. Es würde einen staatlich festgelegten Leistungskatalog geben, eine Grundversicherung für alle. Darüber hinaus könnte es Angebote geben, die extra gezahlt werden müssen. Zur Umsetzung einer solchen Konstruktion müssten sich die Unternehmen der PKV einigen Änderungen stellen. Der Gesundheitsfonds könnte so weiter arbeiten wie bisher.
Die Mitglieder der privaten Krankenversicherungen müssten in die Einzahlungen in den Gesundheitsfonds integriert werden, und zwar proportional zum Einkommen. Natürlich wurden dann die privaten Krankenversicherungen auch Gelder aus dem Fonds zur Finanzierung ihrer Aufgaben erhalten. Ebenso würden sie am Risikostrukturausgleich teilnehmen. Das Abrechnungssystem der Ärzte müsste auf eine einheitliche Grundlage gestellt werden. Die Teilnahme am Risikostrukturausgleich des Gesundheitsfonds sowie die Vereinheitlichung des ärztlichen Abrechnungssystems bedeuten für die Wissenschaftler die beiden ersten und grundlegenden Schritte zur einer gerechteren und ausgeglichenen Aufstellung des Wettbewerbs.