Schuldenerlass für Hartz-IV-Empfänger weiter unklar

Am Anfang des laufenden Jahres traf das Bundessozialgericht eine weitreichende Entscheidung. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) von Hartz-IV-Empfängern müssen von den Jobcentern übernommen werden. Doch noch ist eine zufriedenstellende Regelung für verschuldete PKV-Mitglieder nicht gefunden.

Das Problem sind eine ganze Reihe von Versicherten, die zum Zeitpunkt des Urteils bereits hoch verschuldet waren. Sie konnten die Beiträge zu ihre privaten Krankenversicherung nicht mehr zahlen. So blieben sie entweder die Beiträge schuldig oder liehen sich Geld bei Verwandten und Freunden. Vor der Entscheidung zugunsten der Hartz-IV-Empfänger übernahmen die Jobcenter die Beiträge lediglich in der Höhe der Zahlungen für die gesetzliche Krankenversicherung.

Schuldenerlass bei Beitragsschulden

Seither wird um eine gesamte Lösung gerungen. Im August bot das Gesundheitsministerium eine Lösung an. Die Beitragsschulden der Versicherten sollten erlassen werden. Im Gegenzug sollte das Gesundheitsministerium garantieren, dass die Beiträge zukünftig direkt an die Versicherungen gezahlt werden. Der Verband der privaten Krankenversicherung hat bisher seine Zustimmung zu diesen Vorschlägen nicht erklärt. Die Verhandlungen zwischen dem PKV-Verband, dem Gesundheitsministerium und dem Arbeitsministerium gehen weiter.

Grüne werfen der Regierung Parteilichkeit vor

Die Partei Bündnis 90/Die Grünen sind mit dem Fortgang der Verhandlungen nicht einverstanden. Sie werfen der schwarz-gelben Regierungskoalition Klientelpolitik vor. Man kümmere sich zwar um die PKV, nicht aber um die Probleme der Hartz-VI-Empfänger. Es werde über Möglichkeiten des Einzuges der Beiträge diskutiert. Dabei stünden immer die Prioritäten der PKV im Vordergrund. Die Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen. Birgitt Bender, mahnte vor allem eine Lösung für die finanziellen Probleme der verschuldeten Versicherten an. Für diesen Personenkreis gibt es bisher keinerlei Lösungsansätze.

Schulden der Hartz-IV-Empfänger durch das System

Die Grünen haben eine parlamentarische Anfrage gestellt, um den Stand der Dinge zu klären. Die Regierung hat diese Anfrage dahingehend beantwortet, das man die Direktzahlungen der Beiträge von den Jobcentern an die Unternehmen der PKV prüfen und regeln werde. Das solle unabhängig von den Verhandlungen über die Verschuldungen der Versicherten geschehen. Doch es geht den Grünen gerade um die Probleme der Hartz-IV-Empfänger. Schließlich besteht die Verschuldung der Betroffenen nicht aus eigenem Verschulden. Sie hatten auf Grund der gesetzlichen Vorgaben keine Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln und damit ihre finanzielle Belastung zu senken.

Höhe der Beitragsschulden durch Hartz-IV unklar

Alle bisher vorgeschlagenen Lösungen können die Schuldenlasten der Betroffenen aber nicht verringern. Ein wie auch immer gearteter Ausweg ist bisher nicht in Sicht. In ihrer Anfrage wollten die Grünen ebenfalls wissen, wie hoch die Zahl der verschuldeten Versicherten in der PKV ist. Im September dieses Jahres gibt es demnach bei 2056 Versicherten im Basistarif Verschuldungen in Höhe von mindestens drei Monatsbeiträgen. Doch ist nicht vollständig geklärt, wie viele der Schuldner tatsächlich Hartz-IV-Empfänger sind.

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