Bisher war es nötig, die Dreijahresfrist einzuhalten, um in die private Krankenversicherung zu wechseln. Seit kurzem liegen Gesetzesentwürfe vor, die eine Verkürzung der Frist auf ein Jahr vorsehen und den Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung schneller ermöglichen.
In Zeiten von Zusatzbeiträgen und Beitragserhöhungen sind viele Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung zunehmend unzufrieden. Die schwarz-gelbe Koalition will nun den Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung schneller ermöglichen und die bisherige Dreijahresfrist auf ein Jahr verkürzen. Laut dem neuesten Entwurf des “Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung” (GKV-FinG) muss ab dem Jahr 2011 das Bruttojahresgehalt nur noch im vorherigen Jahr über der Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro liegen, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Der PKV Wechsel wird damit wesentlich erleichtert.
Wettbewerb gesetzliche und private Krankenversicherung
Die Koalition zielt mit ihrer geplanten Einjahresfrist auf die Wiedereinführung alter Wechselbedingungen von der GKV in die PKV ab. Mit dieser alten und gleichzeitig neuen Regelung sollen mehr Wettbewerb zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung geschaffen und bessere Wechselmöglichkeiten für Angestellte in der PKV ermöglicht werden. Die 2007 durchgesetzte Dreijahresfrist von Ulla Schmidt (SPD) soll nun durch die Einjahresfrist ersetzt werden, wodurch potentielle Wechsler mit ihrem Gehalt nur noch im vorherigen Jahr über die Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro jährlich kommen müssen.
Gewinner und Verlierer auf Gesundheitsmarkt
Mit Einführung der neuen Einjahresfrist für den Wechsel in die private Krankenversicherung gäbe es auf beiden Seiten, sowohl auf der Seite der gesetzlichen Krankenkassen, als auf der Seite der privaten Krankenversicherungen, große finanzielle Veränderungen. Als Verlierer dieser Neuregelung werden jetzt schon die gesetzlichen Krankenkassen prognostiziert. Sie müssen für das Jahr 2011 mit wechselbedingten Beitragsausfällen bis zu einer Höhe von 0,2 Milliarden Euro rechnen. Die Gewinner der neuen Einjahresfrist wären zweifelsfrei die privaten Krankenversicherungen. Ihnen könnte eine Wechselwelle zur PKV von rund 30.000 neuen Versicherten bevorstehen. Freiwillig gesetzlich versicherte Angestellte sind ebenso zu den Gewinnern zu zählen. Ein Rechner private Krankenversicherung hilft bei der Suche nach PKV-Tarifen.
Wechsel noch 2010 möglich
Die neue Regelung für den erleichterten Wechsel in die PKV soll schon ab 31. Dezember 2010 rechtswirksam werden. Damit wäre die Abschaffung der Dreijahresfrist schneller umgesetzt als gedacht. Eine endgültige Entscheidung über den derzeitigen Gesetzesentwurf soll Gesundheitsexperten der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP zufolge jedoch im September durch das Bundeskabinett erfolgen.