Private Krankenversicherung ohne Hartz-IV-Empfänger

Das Problem schwelt bereits seit längerer Zeit. Hartz-IV-Empfänger, die im Basistarif einer privaten Krankenversicherung versichert sind, bekommen ihren Beitrag nicht vollständig erstattet. Diese Finanzlücke ist ein Problem für die Versicherten, doch auch für die Versicherer.

Beiträge werden nicht komplett gezahlt

Für einen privat Krankenversicherten, der arbeitslos ist und Hartz-IV bezieht, zahlen die Arbeitagenturen lediglich den Anteil der Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 126 Euro monatlich. Der halbe Höchstsatz des Basistarifs, in den dieser Personenkreis eingestuft wird, liegt jedoch bei aktuell 290 Euro. Die Differenz müssen die Hartz-IV-Empfänger selber tragen. Doch die sind häufig überfordert und nicht mehr in der Lage, die Beiträge zu zahlen. Auch die privaten Krankenversicherungen (PKV) sind betroffen, denn die Beitragsrückstände werden bis zum Ende dieses Jahres auf rund 400 Millionen Euro angestiegen sein.

Zwei Lösungen für ein Problem

Einige Gerichte haben bereits Urteile dazu gesprochen. In den meisten Fällen wurden die Jobcenter dazu verurteilt, die gesamten Kosten für den Basistarif zu zahlen. Im Januar 2011 will das Bundessozialgericht ein grundsätzliches Urteil fällen. Man erwartet, dass die Arbeitsagenturen in die Verantwortung genommen werden und die gesamten Kosten übernehmen müssen. Doch das Bundesarbeitsministerium arbeitet bereits an einem neuen Gesetz. Zwei Möglichkeiten werden dort inzwischen diskutiert. Entweder sollen Hartz-IV-Empfänger mit einem privaten Krankenversicherungsvertrag zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gezwungen werden. Als andere Spielart zur Bewältigung der Problematik soll die PKV einen Sondertarif für diesen Personenkreis auflegen, der nicht mehr als der abgespeckte Tarif der GKV für die Hartz-IV-Bezieher kosten soll.

Regierung befürchtet hohe zusätzliche Kosten

Die erste Möglichkeit belastet die gesetzlichen Krankenkassen. Bereits jetzt werden die Hartz-IV-Empfänger in der GKV mit rund 60 Euro subventioniert. Weitere Belastungen würden den Kostendruck erhöhen und möglicherweise zu höheren Zusatzbeiträgen führen. Die zweite Variante strapaziert eher die PKV, denn die Unternehmen bleiben auf den Kosten für den betroffenen Personenkreis sitzen, wenn der Beitrag gedeckelt wird. Aus Sicht der Bundesregierung muss das Problem aber gelöst werden. Sollte das Bundessozialgericht die Arbeitagenturen verpflichten, die gesamten Beiträge für die privat versicherten Hartz-IV-Bezieher zu übernehmen, so handelt es sich dabei um einen vergleichweise geringen Betrag von rund 20 Millionen Euro. Doch wenn dann die gesetzlichen Krankenkassen auf Gleichbehandlung pochen und ebenfalls kostendeckende Beiträge fordern, so könnten jährlich Kosten von 200 Millionen Euro entstehen.

Neue Pläne ohne Akzeptanz

Die Pläne der Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) stoßen auf breite Ablehnung. Niemand will zusätzliche Belastung für das Gesundheitswesen akzeptieren. Jürgen Graalmann, Vize-Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, fordert Gerechtigkeit innerhalb der Systeme. Entweder müsse auch die PKV die Deckungslücke bei den Hartz-IV-Empfängern schließen, oder aber die gesetzliche Krankenversicherung erhalte ebenfalls einen höheren Zuschuss. Frau von der Leyen will die Diskussion unter der Decke halten. Es gebe keinen Gesetzentwurf, so ein Sprecher. Aktuell würden lediglich Gespräche mit dem Gesundheitsministerium über eine entsprechende Regelung geführt.

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