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Private Krankenversicherung: Vorteil bei Einmalzahlung

Posted by juwetro On März - 3 - 2010

Ein Urteil des Bundessozialgerichtes könnte die feiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung zum Nachdenken bringen. Abgaben zahlt niemand gern, doch diese Gruppe von Versicherten wird besonders zur Kasse gebeten, wenn es um zusätzliche Beiträge von privaten Renten geht.

Vertragliche Spielräume

Das Bundessozialgericht musste über den Fall eines 67jährigen Rentners zu entscheiden, der seine Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) verklagt hatte. Der Mann war in dieser gesetzlichen Krankenkasse freiwillig krankenversichert. Der Rentner hatte zusätzlich vorgesorgt und Anfang der 1990er Jahre eine private Altersversorgung abgeschlossen. Mit dieser privaten Rente sollte er eine jährliche Rente in Höhe von 767 Euro erhalten. Er hatte die vertragliche Zusicherung, dass ihm vom Jahr 2007 an diese Auszahlungen sein Leben lang zustehen würden. Es gab jedoch noch eine andere Möglichkeit. Der Vertrag ließ ebenfalls zu, dass der Betrag auf einmal ausgezahlt wurde. Der Rentner entschied sich für diese Variation und ließ sich seine Rente in einem Betrag auszahlen.

Fiktive Raten

Die private Rentenversicherung zahlte ihm also fast 17.000 Euro aus. Seiner Krankenkasse teilte er die Höhe seiner Einkünfte korrekt und vollständig mit, also auch diese Einmalzahlung aus seiner privaten Rentenversicherung. Was daraufhin passierte, hätte sich der Rentner nicht träumen lassen. Die Krankenversicherung berechnete die Beiträge zunächst nach der Höhe der gesetzlichen Rente. So weit, so gut. Doch auch die Einmalzahlung aus der privaten Rente wurde zur Beitragberechnung herangezogen. Die AOK legte einfach eine monatliche Auszahlung zugrunde. Der Rentner musste nun 20 Euro zusätzlich an Beiträgen zahlen. Die Rentenzahlung wurde rein rechnerisch auf 120 Monate, also zehn Jahre verteilt.

Kein Ratensparvertrag

Der Rentner könnte das Vorgehen nicht verstehen und zog gegen die AOK vor Gericht. Aber die Richter gaben der Krankenkasse Recht. Der Vergleich mit einem Ratensparvertrag, den der Kläger angeführt hatte, sei nicht richtig. Eine Rentenzahlung ist beitragspflichtig, und deshalb war die Krankenkasse im Recht, als sie die einmalige Zahlung umrechnete und ur Beitragsberechnung heranzog. Die Regelung in der Satzung entspricht geltendem Recht.

Unterschiede

Dieses Vorgehen ist für die freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung, deren Einkunftslage ähnlich ist oder sein könnte, eine bittere Pille. Die unterschiedliche Behandlung gilt nicht nur für Sparverträge und Rentenzahlungen, sondern auch für gesetzlich und freiwillig Versicherte. Wer pflichtversichert in der Krankenversicherung ist, muss nur Beiträge von der Rente oder aus einer Erwerbstätigkeit entrichten. Ein freiwillig Versicherter zahlt jedoch einen Anteil von all seinen Einkünften, so auch für Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, von Abfindungen oder von Zinserträgen.

Vorteil für private Krankenversicherung

Eigentlich ist das eine ungerechte und ungleiche Behandlung. Es ist also für diesen Personenkreis mit ähnlichen oder gleichen Einkünften zu überlegen, ob eine private Krankenversicherung nicht grundsätzlich besser, gerechter und natürlich auch günstiger wäre. Denn die Beiträge in einer privaten Krankenversicherung werden nicht nach dem Einkommen, sondern nach anderen Kriterien berechnet. Eine Überlegung, Überprüfung und entsprechende Erkundigungen können sicher nicht schaden.

One Response to “Private Krankenversicherung: Vorteil bei Einmalzahlung”

  1. GKV sagt:

    Das Problem mit der Einmalzahlung beschäftigt uns auch sehr ;)

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