Zur Sicherung der Qualität bei der ambulanten Versorgung haben die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) ein Projekt gestartet. Die Art der Zusammenarbeit ist innovativ und soll eine hochwertige Behandlung für alle Patienten sichern.
Qualitätssiegel
Der Vorstandvorsitzende der KVB, Dr. Axel Munte, und der Direktor der des PKV-Verbandes, Dr. Volker Leienbach, gaben den Start des Pilotprojektes in Berlin bekannt. Es geht dabei um das Qualitätssiegel “Ausgezeichnete Patientenversorgung”. Dieses Siegel erhalten Ärzte, die an bestimmten Maßnahmen teilgenommen haben. “Die an den Qualitätsmaßnahmen der “Ausgezeichneten Patientenversorgung” teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte erfüllen nachweislich besondere Qualitätsanforderungen in definierten Leistungsbereichen,” erklärt Dr. Axel Munte.
Besondere Leistungen
Diese Bereiche reichen von der Schmerztherapie bis hin zur Darmkrebsvorsorge. Ein Beispiel aus der Frauenheilkunde und Geburtshilfe: Bei der Qualitätsmaßnahme “SonoBaby”, die die Ultraschalluntersuchung schwangerer Frauen zum Thema hat, müssen die teilnehmenden Gynäkologen mit regelmäßigen Prüfungen ihr Fachwissen unter Beweis stellen. Auch die Hardware, also die Ultraschallgeräte, muss ständig durch kompetente Dienstleister überprüft und gewartet werden. Nur unter solchen Bedingungen kann das Qualitätssiegel erteilt werden. “Wichtig war uns bei dieser Vereinbarung, dass nur solche Qualitätsstandards in das Programm der KVB aufgenommen werden, die nicht Regelgegenstand in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, sondern darüber hinausgehen”, erklärt Dr. Volker Leienbach.
Werbung erlaubt
Die Kooperation zwischen PKV und KVB hat große Vorteile für die teilnehmenden Ärzte. Die gesicherte Versorgungsqualität wird mit einem Versprechen von außergewöhnlichem Service im privatmedizinischen Bereich gekoppelt. Die Mediziner, die an den Qualitätsmaßnahmen teilnehmen, können sich dem PKV-Verband gegenüber zu besserem Service verpflichten. Das könnte zum Beispiel kürzere Wartezeiten bei Terminen oder beim Arztbesuch bedeuten. So kann ein entsprechendes Zertifikat durchaus als Werbung für die die Praxis genutzt werden.
Gute Zusammenarbeit
Mit dieser Kooperationsvereinbarung wollen beide Partner ein Zeichen setzen. Die Zusammenarbeit soll “für das Prinzip einer leistungsgerechten Vergütung bei ausgezeichneter Qualität in der Medizin” stehen. Dabei sollen fachliche Grenzen und die Versicherungsart der Patienten zweitrangige Bedeutung haben. “Wer Qualität will, muss Wege für eine leistungsgerechte Vergütung ermöglichen, das fordern wir von der Politik, sagt Munte. Die KVB will sich auch weiterhin für die Realisierung dieser Forderungen in fairer Zusammenarbeit mit den Ärzten einsetzen.