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Private Krankenversicherung ohne elektronische Karte

Posted by juwetro On Mai - 17 - 2010

Es soll nun, nach vielen Rückschlägen und Streitigkeiten, eine abgespeckte Version der elektronischen Gesundheitskarte geben. Doch die wird ohne die privaten Krankenversicherungen (PKV) auf den Weg gebracht werden. Die PKV ist aus dem Vorzeigeprojekt der großen Koalition ausgestiegen.

Zwanglos

Für den Vorsitzenden des PKV-Verbandes, Volker Leienbach, ist die Absage an die elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eine logische Folge aus der Unsicherheit der gesamten Situation rund um die neue Karte. Vor allem aber ist es für ihn nicht hinnehmbar, dass der Einsatz der neuen eGK bei der Behandlung von Privatpatienten nicht zwingend vorgeschrieben ist. Bei den gesetzlich Versicherten besteht dagegen diese Verpflichtung. Auf diesem Hintergrund sind für die PKV die hohen Investitionen in die Karten und die aufwendige Technik nicht mehr sinnvoll.

Kein elektronisches Rezept

Probleme gab es auch für die PKV mit dem neuen Datensystem. Das elektronische Rezept, ein Kernstück der eGK, war ohnehin für die PKV nicht von allzu großer Bedeutung. Privat Krankenversicherte können selbst entscheiden, welche Rezepte sie bei ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen und welche sie selbst bezahlen. Dazu muss es aber weiter Papierrezepte geben. Das elektronische Rezept wurde nun auch vom Gesundheitsminister gestoppt.

Ausschlüsse

Die neuen Regelungen für eine schmale Version der eGK schließen zudem die PKV im Grunde genommen aus. Bei der Verteilung der Zuständigkeiten und den neuen Gliederungen sucht man vergeblich einen Hinweis auf die PKV. Dazu heißt es beispielsweise in der Mitteilung der Regierung: “Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung verantwortet ab sofort die Einführung eines onlinegestützten Managements der Versichertenstammdaten.”

Durchlöcherter Datenschutz

Es hat bei den privaten Krankenversicherern ebenfalls Unmut ausgelöst, dass Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler eine umstrittene Regelung verlängert hat. Danach ist es Ärzten erlaubt, Daten von privat versicherten Patienten an Abrechnungsstellen weiterzuleiten. Rösler hat den Vorwurf zurückgewiesen, der Datenschutz würde aufgeweicht. Die vorherige Regierung habe diese befristete Regelung ins Leben gerufen, die nun lediglich um ein Jahr verlängert worden sei. Sein Ministerium, so Röslers Argumentation, arbeite an einer dauerhaften gesetzlichen Lösung. Das aber brauche mehr Zeit.

Nutzung ohne Erlaubnis

Es gibt eine Reihe von Argumentationen gegen diese privaten Abrechnungsstellen. In diesem Bereich gibt es Unternehmen, die mit den übergebenen Daten nicht ausschließlich die Abrechnungen erstellen. Diese sensiblen Daten werden für Analysen, wirtschaftliche Vergleiche und Marktanalysen genutzt. Es gibt eine Reihe von Privatpatienten, die ihre Daten nicht zur Verfügung stellen wollten. Nach deren Aussagen sind solche Finanzdienstleister kaum dazu zu bewegen, die Datensätze zu löschen.

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