Trotz der Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht sieht der Verband der Privaten Krankenversicherungen seine Stellung gestärkt. Es sollten mehr Bereiche, die bisher noch von den gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt werden, in den Geltungsbereich der privaten Krankenversicherungen (PKV) überführt werden.
So jedenfalls sieht das Reinhold Schulte, der Vorsitzende des PKV-Verbandes. Am 10. Juni hatte das Bundesverfassungsgericht verkündet, dass die Gesundheitsreform nicht gegen die Verfassung gerichtet ist. Vorrangig hatten mehrere private Krankenversicherer gegen den neuen Basistarif und die dreijährige Karenzzeit beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung geklagt. Die Richter jedoch hatten die Reform in diesen wichtigen Punkten völlig bestätigt. Der Basistarif, die dreijährige Wartezeit und die Mitnahme der Altersrückstellungen sind nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts völlig verfassungskonform.
Aber Reinhold Schulte ist weiter zuversichtlich. Die Richter am Bundesverfassungsgericht hatten nämlich betont, dass das deutsche Gesundheitssystem aus zwei Komponenten bestehe. Beide Standbeine, sowohl die gesetzliche und als auch die private Krankenversicherung, müssen nach dem Richterspruch erhalten bleiben und gestützt werden. Das Modell der Bürgerversicherung ist demnach für Reinhold Schulte nicht verfassungsgemäß. „SPD, Grüne und die Linkspartei müssen nun eigentlich ihre Wahlprogramme ändern.“ Denn der Karlsruher Richterspruch sei eine klare Absage an jegliche Spielart einer Bürgerversicherung.
Auch sieht der PKV-Chef große Probleme auf die gesetzliche Krankenversicherung zukommen. Gesundheitsfonds und Umlagefinanzierung führten zu Verwerfungen durch die demografische Situation, durch die immer älter werdende Bevölkerung. Es müssten nach und nach Bereiche aus dem Verantwortungsbereich der gesetzlichen Versicherer gelöst und in die kapitalgedeckte PKV umgelagert werden. Wenn beispielsweise Krankengeld, Zahnbehandlungen und die Absicherung privater Unfälle in die Zuständigkeit der PKV gelegt würden, könnte der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung um drei Prozent gesenkt werden. Die Beitragszahler hätten größere Wahlmöglichkeiten, mehr Eigenverantwortung und individuellen Schutz.