Die Klagen der privaten Krankenversicherer (PKV) gegen Teile des Wettbewerbsstärkungsgesetzes für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wurden im März des vergangenen Jahres beim Bundesverfassungsgericht (BVG) eingereicht. Das BVG hat bekannt gegeben, dass die Entscheidung des Gerichtes am 10. Juni 2009 verkündet werden soll.
Dieses Urteil – wie immer es ausfallen wird – ist eine sehr wichtige Entscheidung für die PKV. Und darum geht es genau: Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) brachte im Jahr 2006 das Wettbewerbsstärkungsgesetz, abgekürzt das GKV-WSG, auf den Weg. Es brachte für die PKV gravierende und weitreichende Einschnitte. Nicht wenige befürchten mit diesem Gesetz einen politisch gewollten Eingriff in die PKV, eine Benachteiligung des im Grunde erprobten Geschäftsmodells.
Das waren die hauptsächlichen Kritikpunkte am GKV-WSG:
Es wurde gesetzlich eine dreijährige Wartefrist festgelegt, bevor ein gesetzlich Versicherter in die PKV wechseln darf. Die Versicherungspflichtgrenze muss in drei Jahren hintereinander überschritten werden. Der Zugang zur privaten Krankenversicherung wurde so erheblich erschwert.
Der Basistarif wurde zwangsweise eingeführt. Der Tarif muss von Beitrag und Leistung her dem Umfang der GKV entsprechen. Gesundheitsprüfungen, Zuschläge oder Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt.
Auch gesetzliche Krankenkassen dürfen nach diesem Gesetz Wahltarife anbieten.
Die Anhörung der Beteiligten fand am 10. Dezember 2008 statt, und die Diskussionen um die Erfolgsaussichten der einen oder der anderen Seite wurden kontrovers geführt. Eine Tendenz war nicht auszumachen, denn die einen sagen so, die anderen so. Doch ob es nun einzelne Maßnahmen sind, die zur Disposition stehen werden oder ob es um den staatlichen Eingriff in die PKV insgesamt geht: Das Urteil wird möglicherweise den Wegen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherer neue Impulse oder alte Bestätigungen vermitteln.