Eine Zwei-Klassen-Medizin der anderen Art macht den privaten Krankenversicherungen (PKV) Sorgen. Sie müssen für Laboruntersuchungen wesentlich mehr als die gesetzlichen Krankenkassen ausgeben. Die Ausgaben für einen Privatpatienten sind sehr viel höher als für einen gesetzlich Versicherten.
Laboruntersuchungen für PKV treurer
Das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) hat die Ausgaben für Laboruntersuchungen untersucht. Verglichen wurden die anonymisierten Rechnungen für die privat Krankenversicherten mit den Zahlen des Statistischen Bundesamtes für die gesetzlich Versicherten. Das Ergebnis dieser Untersuchungen, das dem “Handelsblatt” vorliegt, belegt die asymmetrischen Kostensteigerungen. Im Jahr 2008 waren die Kosten der PKV für Blutuntersuchungen oder die Analyse anderer Körperflüssigkeiten für einen Patienten fünfmal so hoch wie die entsprechenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Schneller Anstieg der Kosten
Ein Privatpatient kostete 129 Euro, ein Kassenpatient 26 Euro. Im Jahr 2004 brachte die GKV noch 24 Euro für einen Patienten auf, die PKV immerhin 100 Euro. Auf das gesamte Jahr 2008 gesehen mussten die privaten Krankenversicherer über 1,1 Milliarden Euro für Laborleistungen im Zusammenhang mit einer ambulanten Behandlung ausgeben, ein Anstieg um 15 Prozent zum Vergleichsjahr 2004. In diesem Zeitraum waren die Kosten für Privatpatienten noch um den Faktor 4,2 höher. Die Differenz der Kosten erhöhte sich somit um 19 Prozent innerhalb von vier Jahren.
Falsche finanzielle Anreize
PKV-Geschäftsführer Stefan Reker ist der Meinung, dass der Gesetzgeber nun eingreifen müsse. Ein derartiges Missverhältnis der Kosten für Laboruntersuchungen sei nicht mehr hinzunehmen. Man müsse überdenken, dass rund 80 Prozent der Untersuchungen nicht von Fachlaboren geleistet werden, sondern in eigenen Laboren der Mediziner durchgeführt werden. “In vier Fünftel der Fälle haben sich also die Mediziner den Auftrag zur Laboruntersuchung quasi selbst erteilt.”
Zahl der Untersuchungen zu hoch
Der PKV-Verband hat die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Zusammenhang mit der Kostensteigerung gebracht. Diese Gebührenordnung ist schon 30 Jahre alt und erlaubt die einzelne Abrechnung von Laborleistungen. Das könne durchaus zu einer “medizinisch nutzlosen, wenn nicht gar schädlichen Mengenausweitung” führen. In einem entsprechenden Diskussionspaper des WIP aus dem Jahr 2009 heißt es: “Es widerspricht zudem dem Grundsatz, dass die hohe Kunst der Medizin gerade in der Beschränkung der Diagnostik auf das Notwendige liegt.”
Neuordnung der Gebührenordnung sinnvoll
Das Wissenschaftliche Institut der PKV sieht den Gesetzgeber in der Pflicht, gegen solche Entwicklungen einzuschreiten. Die Gebührenordnung müsse dringend überarbeitet werden. Die Kostensteigerungen seien weder für die Versicherungen noch für ihre Versicherten tragbar, die solche Ausgaben mit steigenden Prämien finanzieren müssen. Unter anderem sei es sinnvoll, wenn Leistungen wie Laboruntersuchungen nicht mehr extra bezahlt werden.