Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) darf in Zukunft wahrscheinlich weiter mit bestimmten Slogans für seine Unternehmen und ihre Produkte werben. Im Juli hatte das Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen zwei Anzeigenmotive erlassen, weil sie die gesetzliche Krankenversicherung herabsetzen würden.
Verbot für PKV-Werbung
Einige Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen (VDEK) hatten die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs eingeschaltet. Dabei ging es um zwei bestimmte Werbesprüche. “Lieber versichert als verwaltet“ – so war es auf manchen Plakaten der PKV zu lesen. Auch der Slogan “Ein schuldenfreies Gesundheitswesen? Haben wir” erregte das Missfallen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die Motive seien diffamierend, meinte die Wettbewerbszentrale, und so untersagte das Kölner Gericht zunächst die weitere Verbreitung der entsprechenden Werbung.
Verbände kritisieren Werbeslogans
Der VDEK-Vorsitzende Thomas Ballast hatte die Entscheidung begrüßt. Die unfairen Vergleiche zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung würden die GKV in unzulässiger Weise schlecht dargestellt. Die PKV mach den Versuch, sich auf dem Rücken der gesetzlichen Krankenversicherung besser darzustellen als sie eigentlich ist, so Ballast.
Verfügung wird aufgehoben
Nun hat der Vorsitzende Richter am Landgericht Köln aber angedeutet, dass die einstweilige Verfügung gegen die Werbemotive und Aussagen wohl aufgehoben wird. In der Verhandlung machte Richter Bernd Paltzer aus seinen Zweifeln an der Unzulässigkeit der Werbung keinen Hehl. “Auch als Wettbewerber kann man am Meinungsbildungsprozess durchaus in schlagwortartiger Form teilnehmen,“ so seine Ansicht. In drei Wochen soll das Urteil verkündet werden.
PKV gewinnt den Rechtsstreit
Die Wettbewerbszentrale, die die entsprechende Verfügung erwirken konnte, rechnet mit einem Misserfolg. Doch will man sich dort nicht geschlagen geben. Sollte es ein entsprechendes Urteil geben, so hält man sich die Option auf eine Berufung offen. Der Anwalt der privaten Krankenversicherung sieht dem Ausgang des Rechtsstreites sehr optimistisch entgegen. Der VDEK erhebt weiter die Vorwürfe gegen die PKV und ihre Werbung. Das sei nichts als ein Versuch, von den eigenen Problemen abzulenken und “plumpes Kundenmarketing” einzusetzen.
Werbekampagne geht weiter
Die privaten Krankenversicherer werden weiter für ihre Versicherungen werben. Am 13. September soll die Informations- und Werbekampagne der PKV wieder anlaufen. Die beiden Werbemotive, für die eine einstweilige Verfügung erlassen wurde, sind dann sicher noch nicht wieder dabei. Denn die Werbeaktion startet noch vor der Verkündigung des Urteils in Sachen unlauterer Wettbewerb.