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Alles zur privaten Krankenversicherung!

Der Ombudsmann der privaten Krankenversicherung

Posted by juwetro On Juni - 7 - 2010

Streitigkeiten zwischen den privaten Krankenversicherungen und ihren Versicherten sind nichts Neues. Gibt es keine Einigung, so kann die gerichtliche Klärung sehr teuer werden. Da kann der Ombudsmann kompetente Hilfestellung leisten, die den Geldbeutel nicht belastet.

Moderationen

Der Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung fungiert als Mittler zwischen den Versicherten und ihren Versicherern. Seine Dienste waren schon immer sehr gefragt, doch das vergangene Jahr war ein Höhepunkt. Mehr als 5.000 Mal wurde seine Hilfe angefragt, und das bedeutet einen Zuwachs von 15 Prozent gegenüber dem Jahr 2008. Die meisten Beschwerden hatten die Versicherten in der privaten Krankenvollversicherung.

Alles selbstverständlich

Besonders oft konnten sich die Kontrahenten nicht über die medizinische Notwendigkeit von Medikamenten, Behandlungen oder Aufenthalten im Krankenhaus einigen. Der Ombudsmann kann eine ständig steigende “Vollkaskomentalität” feststellen. Eine private Krankenversicherung ist für medizinisch notwendige Behandlungen zuständig. Doch immer mehr Versicherte halten ihre Police für eine Möglichkeit, ihre private Lebensgestaltung zu optimieren. Arzneimittel gehören oft zum täglichen Leben, die Versicherten pochen auf ihr angebliches Recht auf Behandlungen nach Wunsch in einem Krankenhaus, die Sitzungen beim Psychiater sind integrativer Teil des Lifestyles - so die Erfahrungen des Ombudsmannes.

Abgrenzungen

Es ist natürlich für den Nichtkundigen schwierig, die immer zahlreicheren Wellnessangebote von medizinischen Maßnahmen zu unterscheiden. Rehabilitation, Wellness, alternative Medizin und Behandlungsformen oder Nahrungsergänzungsmittel machen die richtige Einordnung nicht gerade einfacher.

Verständlichkeit gefordert

Während die Auseinandersetzungen über die Gebühren für die ärztliche Behandlung im vergangenen Jahr deutlich rückläufig waren, nahm die Zahl der Streitfälle über die Interpretation der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu. Diese Bedingungen, die immerhin integrierender Bestandteil des Vertrages sind, sind weithin nur schwer zu durchschauen. Es gibt nicht wenige Fälle, bei denen die Versicherten erst durch den Ombudsmann über den Leistungsumfang ihres Vertrages aufgeklärt werden mussten. Die Verträge sollten so gestaltet werden, dass sie auch für einen Laien verständlich sind. Viele Missverständnisse würden dann gar nicht erst entstehen.

Pflichten

Doch nicht nur die Versicherer könnten dazu beitragen, dass die Zahl der Beschwerden abnehmen könnte. Auch die Versicherten sollten ihre Verpflichtungen ernst nehmen. Man dürfe nicht einfach Verträge oder Protokolle unterschreiben, ohne sie vorher gelesen zu haben. Im Nachhinein sind dann Überraschungen nicht ausgeschlossen. Auch die Anzeigepflicht vor Vertragsabschluss wird oft nicht ausreichend wahrgenommen. Beispielsweise werden oft Vorerkrankungen oder andere Versicherungsfälle verschwiegen. Wenn solche Dinge nicht offengelegt werden, muss sich der Versicherungsnehmer nicht über unangenehme Folgen wundern. Genaue Information, Vorsicht und Ehrlichkeit beim Abschluss des Vertrages kann eine Menge Ärger ersparen.

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