Ende Oktober hat das Bundessozialgericht in Kassel in zwei Urteilen bestätigt, dass eine gesprächtherapeutische Behandlung generell nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehört. Das gilt zwar nicht in jedem Fall, bei eng beschriebenen Ausnahmefällen kann eine Gesprächstherapie in Anspruch genommen werden. Weiterlesen
Gesprächstherapien nur für Privatpatienten
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