Mitglieder der SPD distanzieren sich vom Fondsmodell

In der SPD wächst der Widerstand gegen die Koalitionsbeschlüsse zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Unter dem Eindruck fortdauernder Proteste der Krankenkassen und deren um ihre Arbeitsplätze besorgten Belegschaften zog die stellvertretende SPD-Partei- und -Fraktionsvorsitzende Elke Ferner am Donnerstag den Sinn des von ihr mit ausgehandelten Gesundheitsfonds in Zweifel.

Quelle: faz.net

Zusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte

Gesetzlich Versicherte können ihre Versorgung im Krankheitsfall durch verschiedene private Zusatzversicherungen verbessern:

Eine Krankenhauszusatzversicherung übernimmt die Kosten für privatärztliche Behandlung und eine bessere Unterbringung. Der einheitliche Pflegesatz für alle Patienten umfasst Pflege, Mahlzeiten und Unterbringung im Mehrbettzimmer. Weiterlesen

Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung sichert das Einkommen während einer vorübergehenden krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Sie ermöglicht, alle weiterbestehenden persönlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Gesetzlich Versicherte stocken so ihr Krankengeld auf. Arbeitnehmer erhalten nach Beginn einer Krankheit noch sechs Wochen lang Lohn bzw. Gehalt vom Arbeitgeber, laut Tarif oder Arbeitsvertrag manchmal auch länger. Weiterlesen

Pflegeversicherung und Pflegezusatzversicherung

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung sind gesetzlich verpflichtet, sich gegen die Kosten der Pflegebedürftigkeit abzusichern.

Die private Pflegepflichtversicherung trägt bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag diese Kosten.

Die Leistungen sind für alle Pflegebedürftigen gleich. Weiterlesen

Anwartschaftsversicherung

Die Anwartschaftsversicherung bewahrt während der Zeit, in der Leistungsansprüche zum Beispiel gegenüber anderen Versicherungsträgern bestehen, gegen einen geringen Anwartschaftsbeitrag die Rechte aus einer Krankheitsversicherung. Beim Wiederaufleben der Leistungen sind entweder zwischenzeitlich aufgetretene Krankheiten in den Versicherungsschutz einbezogen (kleine Anwartschaft) oder zusätzlich auch Alterungsrückstellungen aufgebaut worden (große Anwartschaft). Weiterlesen

Krankheitskostenvollversicherung

Die private Krankheitsvollversicherung bietet individuellen Versicherungsschutz, indem sie die medizinischen Behandlungskosten umfassend deckt beziehungsweise Eigenleistungen oder Leistungen aus Beihilfen ergänzt. Sie ist die Alternative zur freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse und trägt im individuell vereinbarten Umfang die Kosten für medizinische Leistungen zur Behandlung von Krankheiten, Unfällen und Entbindungen. Privat Versicherte haben freie Wahl unter allen Ärzten und Krankenhäusern. Weiterlesen